Mit uns als Experten für Fördermittel, Innovation und Technologie machen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf die Forschungszulage geltend und setzen Ihre F&E-Vorhaben um. Einfach erfolgsbasiert!
Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) haben Unternehmen und Start-ups einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Förderung ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E). Die Forschungszulage kann für bis zu vier Jahre rückwirkend sowie für mehrere Jahre in die Zukunft beantragt werden. Lassen Sie diese Möglichkeit nicht ungenutzt und sichern Sie sich mit unserer Unterstützung zusätzliche Mittel für das Wachstum Ihres Unternehmens!
Wir unterstützen Sie kostengünstig und erfolgsbasiert bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).
Bei der Forschungszulage handelt es sich um eine Steuervergünstigung, die auf die festgesetzte Steuerlast Ihres Unternehmens angerechnet wird. Die Erstattung der eigenbetrieblichen F&E-Aufwendungen erfolgt rückwirkend, jedoch frühestens nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Die Forschungszulage ist nicht nur deshalb für alle Unternehmen äußerst attraktiv, sondern auch, weil sie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen sehr leicht zu beantragen ist.
Mit unserer Hilfe erhalten Sie einen schnellen Überblick über Ihre förderfähigen Projekte - und das jedes Jahr!
Wir übernehmen für Sie die Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Wir stellen alle Unterlagen für den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt für Sie zusammen (Stufe 2).
Die Erstattung erfolgt frühstens nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres.
Mit uns als Experten in der Fördermittelberatung für Innovation und Technologie unterstützen wir Sie bei der zukunfts- und krisensicheren Aufstellung Ihres Unternehmens. Wir erkennen frühzeitig die F&E-Potenziale in Ihrem Unternehmen und minimieren Ihre Entwicklungsrisiken durch die Akquisition von öffentlichen Fördermitteln, wie die Forschungszulage.
„Mit mir als Experte für Fördermittel, Innovation und Technologie machen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage geltend und setzen Ihre F&E-Vorhaben erfolgreich um. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch. Nutzen Sie dafür das nachfolgende Meeting-Tool oder melden Sie sich direkt bei mir!"
Kai Wellmann
Teamleiter Innovationsmanagement
Telefon 040 / 3600 663-11
E-Mail info@forschungszulage.jetzt
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