SICHERN SIE SICH JÄHRLICH BIS ZU
3,5 MIO. € STEUERLICHE VORTEILE DURCH DIE FORSCHUNGSZULAGE
. JETZT

Mit uns als Experten für Fördermittel, Innovation und Technologie machen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf die Forschungszulage geltend und setzen Ihre F&E-Vorhaben um. Einfach erfolgsbasiert!

Forschung und Entwicklung steuerlich fördern lassen. JETZT

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) haben Unternehmen und Start-ups einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Förderung ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E). Die Forschungszulage kann für bis zu vier Jahre rückwirkend sowie für mehrere Jahre in die Zukunft beantragt werden. Lassen Sie diese Möglichkeit nicht ungenutzt und sichern Sie sich mit unserer Unterstützung zusätzliche Mittel für das Wachstum Ihres Unternehmens!

WER kann die Forschungszulage beantragen?

  • Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.
  • Der Anspruch ist unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform.
  • Auch für Start-ups geeignet – anders als bei vielen anderen Förderprogrammen!
  • Wichtig! Ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 2 Nr. 18 der AGVO).

WIE hoch ist die Förderung durch die Forschungszulage?

  • Unternehmen können jährlich bis zu 10 Mio. Euro F&E-Kosten steuerlich geltend machen.
  • Steuergutschrift bis maximal 3,5 Mio. Euro pro Jahr möglich.
  • Bis zu 35% der internen F&E-Kosten werden gefördert.
  • Ansetzbar sind z.B. Personalkosten (100%) und externe F&E-Aufträge (70%).
  • Auszahlung oder Verrechnung als Gutschrift auf die festgesetzte Steuerlast
  • Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten werden berücksichtigt.
  • Für Einzelunternehmer:innen gilt ein pauschaler Stundensatz von 70 Euro.

WAS wird durch die Forschungszulage gefördert?

  • Industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, technologische Grundlagenforschung.
  • Neuartige und risikobehaftete Produktentwicklungen oder -weiterentwicklungen.
  • Entwicklung von innovativen Verfahrens-, Prozess- oder Fertigungstechnologien.
  • Wichtig! Auch fehlgeschlagene Entwicklungen werden gefördert.

Mit unserer Unterstützung zum Erfolg. JETZT

Wir unterstützen Sie kostengünstig und erfolgsbasiert bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).

In 4 Schritten zur Forschungszulage. JETZT

Bei der Forschungszulage handelt es sich um eine Steuervergünstigung, die auf die festgesetzte Steuerlast Ihres Unternehmens angerechnet wird. Die Erstattung der eigenbetrieblichen F&E-Aufwendungen erfolgt rückwirkend, jedoch frühestens nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Die Forschungszulage ist nicht nur deshalb für alle Unternehmen äußerst attraktiv, sondern auch, weil sie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen sehr leicht zu beantragen ist.

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F&E Vorhaben definieren und beschreiben

Mit unserer Hilfe erhalten Sie einen schnellen Überblick über Ihre förderfähigen Projekte - und das jedes Jahr!

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F&E-Bescheinigung beantragen und erhalten

Wir übernehmen für Sie die Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

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F&E-Kosten beim Finanzamt einreichen

Wir stellen alle Unterlagen für den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt für Sie zusammen (Stufe 2).

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Forschungszulage erhalten

Die Erstattung erfolgt frühstens nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

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Vorteile mit uns als Partner nutzen. JETZT

Mit uns als Experten in der Fördermittelberatung für Innovation und Technologie unterstützen wir Sie bei der zukunfts- und krisensicheren Aufstellung Ihres Unternehmens. Wir erkennen frühzeitig die F&E-Potenziale in Ihrem Unternehmen und minimieren Ihre Entwicklungsrisiken durch die Akquisition von öffentlichen Fördermitteln, wie die Forschungszulage.

So unterstützen wir Sie:

  • Jährliche Identifikation Ihrer förderfähigen F&E-Vorhaben.
  • Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigunsgsstelle (BSFZ, Stufe 1).
  • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).
  • Beantwortung von möglichen Rückfragen der BFSZ oder des Finanzamtes.
  • Digitale Nachweisführung des Fortschritts Ihrer F&E-Projekte sowie Unterstützung bei der kaufmännische Abwicklung.

WARUM IWS?

  • Wir sind Ihre strategische Full-Service-Fördermittelberatung für alle gängigen F&E-Programme.
  • Wir sichern Ihre jährliche F&E-Finanzierung durch unser digitales Projektplanungs- und Verwaltungssystem.
  • Wir besitzen langjährige Erfahrung in der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben.
  • Wir begleiten Sie von der Antragsstellung bis zur Bewilligung Ihrer Fördergelder und darüber hinaus.
  • Wir arbeiten erfolgsbasiert, ohne lange Vertragsbindung und auf Augenhöhe mit unseren Kund:innen.

 

Unverbindliches Erstgespräch buchen. JETZT

„Mit mir als Experte für Fördermittel, Innovation und Technologie machen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage geltend und setzen Ihre F&E-Vorhaben erfolgreich um. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch. Nutzen Sie dafür das nachfolgende Meeting-Tool oder melden Sie sich direkt bei mir!"

Kai Wellmann
Teamleiter Innovationsmanagement

Telefon
040 / 3600 663-11
E-Mail info@forschungszulage.jetzt